Rechtsprechung
BVerwG, 11.12.2002 - 5 B 216.02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beantragung der Aufnahme als Aussiedler - Einbeziehung in den Aufnahmebescheid eines Angehörigen - Vorliegen einer besonderen Härte gemäß § 27 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) - Verfahrensbedingte Härte für Antragsteller wegen Vernachlässigung der ...
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Verfahrensgang
- VG Köln - 7 K 6859/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2002 - 2 A 1599/00
- BVerwG, 11.12.2002 - 5 B 216.02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00
Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus bei …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2002 - 5 B 216.02
Während das Verwaltungsgericht das Vorliegen einer besonderen Härte gemäß § 27 Abs. 2 BVFG u.a. mit der Erwägung verneinte, die Mutter des Klägers zu 1 sei trotz Belehrung ohne zwingenden Grund ausgereist, statt die Entscheidung über die Einbeziehung abzuwarten, hat das Oberverwaltungsgericht der Klage insoweit mit der Erwägung stattgegeben, es liege eine - verfahrensbedingte - Härte entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. April 2001 - BVerwG 5 C 19.00 -) vor.Die Beschwerde wirft als grundsätzlich klärungsbedürftig die Frage auf, "ob die vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 12. April 2001, 5 C 19.00, aufgestellten Kriterien zum Vorliegen einer verfahrensbedingten Härte auf alle Verfahren anzuwenden sind, in denen die Aufnahmeanträge der Bezugsperson und des Einzubeziehenden bei der Beschwerdeführerin über einen gewissen Zeitraum parallel anhängig waren, ohne Rücksicht darauf, ob sich die Voraussetzungen der Abstammung des Einzubeziehenden ohne größere Schwierigkeiten feststellen lassen oder aber erst ermittelt werden müssen, bzw. u.U. noch nicht einmal hinreichende Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass überhaupt eine Einbeziehungsmöglichkeit bestehen könnte".
- BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95
Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2002 - 5 B 216.02
Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte aufgestellten, die Entscheidung des herangezogenen Gerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift des revisiblen Rechts widersprochen hat (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. Mai 1999 - BVerwG 6 B 65.98 - NVwZ-RR 1999, S. 745 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 -). - BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98
Auszug aus BVerwG, 11.12.2002 - 5 B 216.02
Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte aufgestellten, die Entscheidung des herangezogenen Gerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift des revisiblen Rechts widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1999 - BVerwG 6 B 65.98 - NVwZ-RR 1999, S. 745 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 -).